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Förderanträge

Die Stiftung vergibt ausschließlich einmalige Zuwendungen an bedürftige Personen und an gemeinnützig anerkannte Vereine (gemäß unserer Satzung), vorrangig im Bereich der Stadt Quickborn, der Gemeinde Ellerau, sowie der Insel Sylt.

Gemeinnützige Vereine erläutern uns bitte kurz schriftlich ihr Anliegen oder beschreiben die zu unterstützenden Projekte oder Personen.

Förderanträge von bedürftigen Personen müssen schriftlich erfolgen, sie sollen mindestens folgende Angaben enthalten:

1. Empfänger der Zuwendung mit vollständigen Personenangaben.

2. Beschreibung der Notwendigkeit einer finanziellen Zuwendung.

3. Angaben zum Einkommen und den Vermögensverhältnissen.

4. Höhe des erforderlichen und gewünschten Zuwendungsbetrages.

Eventuell werden von uns noch weitere Angaben benötigt, da eine Zuwendung an Privatpersonen den steuerlichen Anforderungen der Abgabenordnung  (AO § 53) entsprechen muss. Da wir mehr Anträge erhalten, als uns finanzielle Mittel zur Verfügung stehen,   muss von uns eine Auswahl erfolgen, ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht.

 

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