Stiftungszweck
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung
3. Abschnitt § 51 ff. Im Wesentlichen zählen hierzu:
[1] Einmalige Einzelfallhilfe (Geld- und ggf.
Sachmittel) für Personen, die sich wegen ihres
seelischen und körperlichen Zustandes unverschuldet in
einer existentiellen Notlage befinden und auf
Soforthilfe angewiesen sind (z.B. durch Zuschüsse für
die Pflege, Hilfsmittel oder Medikamente).
[2] Die Weitergabe von Geldmittel an andere
steuerbegünstigte Körperschaften und Vereine der Jugend-
und Altenhilfe, sowie des Tierschutzes.
[3] Förderanträge müssen schriftlich eingereicht werden,
möglichst per Email und mit den Angaben gemäß den
Richtlinien im Abschnitt Förderanträge. Ein Rechtsanspruch auf eine Leistung durch
die Stiftung besteht nicht.
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