Förderanträge
Die Stiftung vergibt ausschließlich einmalige Zuwendungen
an bedürftige Personen und an gemeinnützig anerkannte
Vereine (gemäß unserer Satzung), vorrangig im Bereich der
Stadt Quickborn, der Gemeinde Ellerau, sowie der Insel
Sylt.
Gemeinnützige Vereine
erläutern uns bitte kurz schriftlich ihr Anliegen oder
beschreiben die zu unterstützenden Projekte oder Personen.
Förderanträge von
bedürftigen
Personen müssen schriftlich erfolgen, sie sollen
mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Empfänger der Zuwendung mit vollständigen
Personenangaben.
2.
Beschreibung der Notwendigkeit einer finanziellen
Zuwendung.
3.
Angaben zum Einkommen und den Vermögensverhältnissen.
4.
Höhe des erforderlichen und gewünschten
Zuwendungsbetrages.
Eventuell werden von uns noch weitere Angaben benötigt, da
eine Zuwendung an Privatpersonen den steuerlichen
Anforderungen der Abgabenordnung
(AO § 53) entsprechen muss. Da wir mehr Anträge
erhalten, als uns finanzielle Mittel zur Verfügung stehen,
muss von uns eine Auswahl erfolgen, ein
Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht.
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